Neckartal-JuniorCup

Turnierbestimmungen NJC 2024

  1. Das Turnier wird nach den Bestimmungen des WFV ausgetragen. Die neuesten Bestimmungen sind unten angehängt
  2. Die Startgebühr beträgt pro Mannschaft 30,- € für F- / E- / D-Jugend
    Die Startgebühr beträgt pro Mannschaft 25,- € für Bambini
  3. Turnierleitung stellt der TV Neckarweihingen. 
  4. Entscheidungen der Schiedsrichter sind unanfechtbar. 
  5. D- und E-Jugend:
    Sämtliche Spieler sind auf der ausgedruckten DFBnet-Spielberechtigungsliste (mit Lichtbildern) mit der Trikotnummer zu vermerken. Die DFBnet-Spielberechtigungsliste ist spätestens 30 Minuten vor Beginn des ersten Turnierspiels der Mannschaft vollständig ausgefüllt bei der Turnierleitung abzugeben. Ein späteres Nachtragen von Spielern auf der Spielberechtigungsliste ist möglich. Die Überprüfung der Spielberechtigung obliegt der Turnieraufsicht in Zusammenarbeit mit den Schiedsrichtern.
  6. F-Junioren und Bambini spielen keine Turniere, sondern Spieltage nach dem Fair-Play-Liga-Reglement. 
  7. Das Ein- und Auswechseln von Spielern ist beliebig oft gestattet und sollte im Bereich der Mittellinie erfolgen. 
  8. Für Trikots bzw. Auswechseltrikots hat jede Mannschaft selbst zu sorgen, wobei die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft das Trikot zu wechseln hat. 
  9. Die Spielzeit beträgt:
    Bambini (3) 1 x 10 Minuten, 6 Spieler auf Meldebogen
    F-Jugend (4+1) 1 x 10 Minuten; 10 Spieler auf Meldebogen
    E-Jugend (6+1) 1 x 10 Minuten, 10 Spieler auf Meldebogen
    D-Jugend (8+1) 1 x 12 Minuten, 13 Spieler auf Meldebogen
  10. Das Strafstoßschießen wird nach den Bestimmungen des WFV durchgeführt. Diese liegen bei der Turnierleitung aus. 
  11. Das Turnier von D-/E-Jugend wird nach dem Punktesystem durchgeführt. Weisen zwei oder mehrere Mannschaften in der Tabelle dieselbe Punktzahl und Tordifferenz auf, so ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der Tore gleich, zählt als nächstes Kriterium der direkte Vergleich. Endete auch dieser unentschieden, so finden ein oder mehrere Strafstoßschießen zur Entscheidung statt. Kommen hierfür mehr als zwei Mannschaften in Frage, so entscheidet das Los, in welcher Reihenfolge die Mannschaften gegeneinander anzutreten haben. 
  12. Eine Verlängerung findet nur im Endspiel statt. Diese beträgt 1 x 5 Minuten, bleibt auch diese ohne Entscheidung, so wird der Sieger durch Strafstoßschießen ermittelt. 
  13. Wenn ein Verein ein Spiel abbricht, oder einen Spielabbruch verschuldet, so wird ihm das betreffende Spiel mit 0:3 Toren als verloren gewertet. Das gleiche gilt bei schuldhaftem Nichtantreten zu einem oder mehreren Spielen. Ist bei einem Spielabbruch die Tordifferenz günstiger als 3:0, so ist die Wertung entsprechend dem Stand beim Abbruch. Mannschaften, die einen Spielabbruch verschulden, werden automatisch vom Turnier ausgeschlossen. 
  14. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haftet der Veranstalter nicht. 
  15. Für Turnierabsagen die weniger wie 6 Wochen vor Turnierbeginn erfolgen, wird das Startgeld nicht mehr zurück erstattet. Das Turnier wurde zu diesem Zeitpunkt beim wfv angemeldet und die Pokale und Medaillen bestellt. 
  16. Jeder Teilnehmer erkennt die o.g. Bedingungen durch die Teilnahme an diesem Turnier an.